Selbstevaluation 2016/2017

1. Thema

Im Schuljahr 2016/17 wurde im Rahmen der Selbstevaluation das Thema „der Sinn von Regeln und der tägliche Umgang damit“ evaluiert. Dieses Thema entstand aus der Erkenntnis, dass dieser Aspekt eine zentrale Rolle für die positive Gestaltung des Schulalltags und des Miteinanders spielt. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Schulordnung und die damit verbundenen Regeln und Pflichten. Ein zentrales Anliegen des Evaluationsteams ist dabei die Untersuchung der Kenntnis der Inhalte der Schulordnung sowie die Hinterfragung der Sinnhaftigkeit der Regelungen.

 

2. Teilnehmer des Evaluationsteams

 

Lehrer Eltern Schüler
Frau Ernst Frau Horvath Julien Gergen
Frau Roth Frau Odenbreit Jan Riedel
Frau Scharsich   Alina Sloboda
Herr Vogt    

3. Termine

bis 02. Mai

11.10.16 1. Sitzung des Evaluationsteams: Information zu Evaluation allgemein, zum Evaluationskreislauf und zum Orientierungsrahmen zur Schulqualität Erarbeitung möglicher Evaluationsthemen
29.11.16 GLK–Beschluss: Thema „der Sinn von Regeln und der tägliche Umgang damit“
06.12.16 2. Sitzung des Evaluationsteams Diskussion und Festlegung von Evaluationsinstrument, Kreis der zu Befragenden und der zu untersuchenden Aspekte Erarbeitung der Fragebögen, Vergabe von Arbeitsaufträgen zur Fertigstellung der Fragebögen
bis 31.01.17 Arbeitsfassung der Fragebögen werden von Et und Vo erstellt und per Email an die Mitglieder des EVA-Teams verschickt
31.01.17 3. Sitzung des Evaluationsteams Diskussion und Fertigstellung der Fragebögen
bis 06.03.17 Überarbeitung und Fertigstellung der Fragebögen von Et und Vo
06.– 14.03. Durchführung der Schülerbefragung durch Klassenlehrer bzw. Kurslehrer M
21.03.16 4. Sitzung des Evaluationsteams Auswertung der Schülerfragebögen
Zusammenfassung der Ergebnisse durch Vo
02.05.17 5. Sitzung des Evaluationsteams Diskussion über die Ergebnisse der Fragebögen Feststellung von potentiellem Handlungsbedarf und möglichen Maßnahmen
bis 27.06.17 Fertigstellung der Vorlage für den Evaluationsbericht
27.06.17 6. Sitzung des Evaluationsteams Vorstellung/Fertigstellung des Evaluationsberichts Diskussion über Präsentation der Ergebnisse Erstellung der Präsentation
Oktober 2017 GLK–Beschluss über Maßnahmen
Im Anschluss Ausstellung der Ergebnisse vor dem Lehrerzimmer
Im Anschluss Einstellung der Evaluationsergebnisse in die Homepage der Schule

4. Durchführung

Das gewählte Thema betrifft die gesamte Schulgemeinschaft. Um einen repräsentativen Überblick zu erhalten, wurde die Befragung in den Jahrgangsstufen 8, 10 und 11 durchgeführt. Alle Schüler der genannten Jahrgangsstufe hatten die Möglichkeit, sich in einem Fragebogen zu dem gewählten Evaluationsthema zu äußern. Die Erhebung der Daten fand im März 2017 statt. Die jeweiligen Klassen- bzw. Kurslehrer teilten die Fragebögen an die Schüler ihrer Klasse aus. Die Fragebögen sind so konzipiert, dass eine Unkenntnis der Regeln evident wird und den Schülern die Möglichkeit zur Meinungsäußerung gegeben wird.

5. Auswertung

Insgesamt wurden 296 Schülerfragebögen an die Selbstevaluationsgruppe zurückgeleitet, von deren Mitgliedern ausgezählt und ausgewertet. Die Auswertung der Schülerfragebögen erfolgte während einer Sitzung der Selbstevaluationsgruppe. Zuerst wurden allgemeine Auffälligkeiten besprochen, anschließend nach Besonderheiten innerhalb der Jahrgangsstufen gesucht sowie ein Meinungsbild der Schüler abgeleitet.

Untersucht wurde die Kenntnis der Schulordnung, ein weiterer Fokus lag auf der Hinterfragung der Sinnhaftigkeit der Schulregeln.

  1. Entschuldigungspraxis
    1. Termine
      Der größte Teil der Schülerschaft (ca. 80 %) kennt die korrekte Frist, wonach die schriftliche Entschuldigung am nächsten Tag vorliegen muss. Bei Fristverlängerung nach telefonischer Krankmeldung ist jedoch nur ein Drittel der Schüler in der Lage den korrekten Vorlagetermin der schriftlichen Entschuldigung zu nennen. Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen:
      • Wiederholte Kommunikation durch Klassen- und Kurslehrer
      • Verweis auf Beispiele im Entschuldigungsbuch, auf der Homepage und im Hausaufgabenplaner
      • Information der Eltern am Elternabend
      • Altersgerechte Methoden zum Verinnerlichen der Fristen (Beispiele durchspielen)
      • Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Fristen klar darstellen (Klausur; GFS etc.)
    2. Zuständigkeiten
      Die Zuständigkeit für das Abzeichnen ist den Schüler beim Fehlen in Einzelstunden und beim ganztägigen Fehlen relativ klar (88 % und 100 %). Bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen ist die Unsicherheit relativ deutlich (31 % falsche Antworten) – hier trägt der Leiter der AU-Veranstaltung anstelle der Eltern ein, da er/sie die Anwesenheit der Schüler bei der Veranstaltung dokumentiert, nicht die Eltern bzw. der Schüler; der Fachlehrer bzw. Tutor dokumentiert das fristgerechte Vorlegen der Entschuldigung.
      • Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen: 
      • Das Verfahren bei AU-Veranstaltungen muss den Schülern und Kollegen deutlich kommuniziert werden
      • eine zusätzliche Anmerkung im Entschuldigungsheft wird notwendig
    3. Einführung Entschuldigungsbuch in Klasse 5
      Die Schüler halten eine Einführung in knapper Mehrheit nicht für sinnvoll, da aber keine Begründungen erfragt wurden, ist das Votum schwer zu deuten. Möglicherweise halten die Schüler ein zusätzliches Heft für die 5er für einen zusätzlichen Stressfaktor. Eltern und Lehrer im Team empfinden das Entschuldigungsheft als große Erleichterung.
      • Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen: 
      • Befragung der Eltern
      • Einführung ab Klasse 6
  2. Aufenthalt der Schüler
    1. große Pause
      Pausenhof und Tartanplatz sind den Schülern als Aufenthaltsbereiche für die große Pause bekannt. Parkplatz und Gehweg werden häufig als erlaubte Bereiche angesehen, sind es aber nur für die Oberstufe (JI und JII), deren Schüler ja das Schulgelände verlassen dürfen. Ein Viertel der Jahrgangsstufe 10 gibt allerdings an, dass sie den Parkplatz für einen erlaubten Aufenthaltsbereich halten. Wenige Schüler halten den Aufenthalt im Klassenzimmer für erlaubt. Auch die Aufenthaltsräume werden häufig als erlaubte Bereiche angesehen. Der Unterschied zwischen Zugang zum Getränkeautomaten und Aufenthalt ist anscheinend nicht jedem klar.
      • Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen: 
      • Wiederholte Kommunikation durch Klassen-und Kurslehrer
      • Verweis auf die Schulordnung (Homepage und im Hausaufgabenplaner):
        Generell gesperrt sind die Klassenzimmer (Ausnahme: E-Bau im Schlechtwetterfall), die Flure (Ausnahme: Schlechtwetterfall oder Zugang zur Toilette) sowie die Aufenthaltsräume (Ausnahme: Schlechtwetterfall oder Zugang zum Getränkeautomaten). Der Aufenthalt auf dem Parkplatz, dem Gehweg und am Schloss Kaltenstein ist nur der Oberstufe gestattet.
    2. Mittagspause Bekannt als Aufenthaltsbereiche sind die Aufenthaltsräume, der Pausenhof, der Tartanplatz, Schloss Kaltenstein und der Gehweg sowie der Parkplatz. Allerdings halten 13,2 % der Befragten (in der Oberstufe sogar ein Viertel der Schüler) den Aufenthalt in den Fluren für erlaubt.
      • Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen: 
      • Wiederholte Kommunikation durch Klassen-und Kurslehrer
      • Verweis auf die Schulordnung (Homepage und im Hausaufgabenplaner):
        Dass die Flure auch in der Mittagspause geräumt werden müssen, sollte deutlich gemacht werden, besonders den Oberstufenschülern, denen ja der Durchgang zum Oberstufenraum gestattet ist.
    3. Schlechtwetterfall
      Die erlaubten Aufenthaltsbereiche Aufenthaltsräume, Pausenhof und Tartanplatz sind generell bekannt, die ebenfalls freigegebenen Flure werden nur von 30 % der Schüler genannt.
      • Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen: 
      • Wiederholte Kommunikation durch Klassen-und Kurslehrer
      • Verweis auf die Schulordnung (Homepage und im Hausaufgabenplaner):
        Die Regelungen im Schlechtwetterfall sollten wiederholt deutlich gemacht werden. Alle Klassenzimmer müssen auch im Schlechtwetterfall geräumt werden. Ausnahme sind die Klassenzimmer im Erweiterungsbau.
    4. Ballspiele
      Nahezu alle Schüler wissen, dass auf dem Tartanplatz mit Bällen gespielt werden darf, allerdings glauben ein Fünftel aller Schüler, dass das auf dem Pausenhof ebenfalls erlaubt sei.
      • Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen: 
      • Wiederholte Kommunikation durch Klassen-und Kurslehrer
      • Verweis auf die Schulordnung (Homepage und im Hausaufgabenplaner):
        Das Ballspielverbot auf dem Pausenhof sollte klarer kommuniziert werden, das „Kleinballspielen“ an den Tischtennisplatten ist aber erlaubt.
    5. Ordnungsdienste
      Den Schülern der Mittelstufe ist bekannt, wann sie ihren Ordnungsdienst erfüllen müssen. Aufgrund unterschiedlicher Handhabung in den Kursen differiert dies in der Oberstufe. Eine einheitliche Regelung in der Kursstufe erscheint aber nicht sinnvoll, hier sollte jeder Kollege ein Verfahren wählen, das ihm zusagt. Oft genutzt wird eine Einteilung nach Kursliste.
      1. Tafeldienst:
        Dass die Tafel gewischt werden muss, wissen fast alle Schüler, dass sie abgezogen werden sollte, aber nur ein Zehntel.
        • Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen: 
        • Wiederholte Kommunikation und Einforderung durch Klassen-und Fachlehrer
        • Die Schüler sollten darauf hingewiesen werden, dass die Tafel auch abgezogen werden muss.
      2. Pflichten Ordnungsdienst:
        Die Pflichten des Ordnungsdienstes sind deutlich unklarer: 73 % wissen, dass der Müll aufgesammelt werden soll, nur 36 % erwähnen das Kehren und Säubern der Tische. Der Anteil sinkt deutlich in den höheren Jahrgangsstufen! Nur 35 % Schließen die Fenster und Türen, nur 15 % halten das Ausschalten des Lichts für nötig. Ungefähr die Hälfte der Schüler nennt das Aufstuhlen als Pflicht. Nur wenige Schüler geben das Aufräumen von weiteren Materialien und Medienwagen als zusätzliche Aufgabe an.
        • Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen: 
        • Wiederholte Kommunikation durch Klassen- und Fachlehrer
        • Verweis auf die Schulordnung (Homepage und im Hausaufgabenplaner):
          Die Schüler sollten darauf hingewiesen werden, dass jeder Schüler generell seinen Arbeitsplatz selbständig sauber halten muss. Der Ordnungsdienst hat neben den Reinigungspflichten auch eine Kontrollfunktion. Spezielle Aufgaben für den Ordnungsdienst (z.B. nach experimentellen Unterricht oder ausgeprägtem Medieneinsatz) sollten rechtzeitig angekündigt werden.
    6. Pflichten Pausenhofdienst:
      Die Pflichten sind bekannt, werden aber von Seiten der Schüler bisweilen zeitlich unnötig ausgedehnt.
      • Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen: 
      • Wiederholte Kommunikation durch Klassen- und Fachlehrer:
        Zeitrahmen definieren und Schüler zur Eile anhalten
    7. Regeln, die für nicht sinnvoll gehalten werden
      1. Schlechtwetterfall
        Es besteht allgemein eine Unsicherheit bei der Definition von schlechtem Wetter. Dies führt zu einer nicht homogenen Handhabung der Pausenaufsicht.
        • Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen: 
        • Zentrale Meldung über „Schlechtwetterfall“, z.B. auf dem Vertretungsplan oder per Durchsage
      2. Handynutzung
        Die Schüler wünschen sich, vermehrt ab Jahrgangsstufe 10, die Handynutzung in Freistunden und Pausen.
        • Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen: 
        • Freigabe der Handynutzung im Oberstufenraum zu Recherchezwecken während der Freistunden
      3. Essen und Trinken im Aufenthaltsraum
        Schüler, die nicht auswärts essen, haben keinen brauchbaren Raum für ihr Mittagessen. Die Müllproblematik ist bekannt, eine zusätzliche Aufsicht durch Lehrer oder Schüler jedoch nicht zu leisten.
        • Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen: 
        • Schulversuch ohne zusätzliche Aufsicht über einen begrenzten Zeitraum (ungefähr vier Wochen) starten und bei Problemen verwerfen.

       

      6. Präsentation

      Anfang Oktober stellt das Evaluationsteam die Ergebnisse der Befragung allen Kollegen in einer GLK vor. Im Foyer werden die Ergebnisse an einer Informationstafel ausgestellt. Außerdem wird der Bericht auf der Homepage des FAG veröffentlicht.